Die Ökodesign Verordnung - eine Initiative für nachhaltige Produkte

Die europäische Kommission hat gemäß dem Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft im März 2022 eine neue Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR) vorgeschlagen. Diese umfasst, anders als die 2019 erlassene Ökodesign-Richtlinie, nicht nur Elektrogeräte, sondern fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt. Ziel ist es, diese Produkte unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu gestalten und damit ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern.

Ökodesign bedeutet im Allgemeinen die ökologische Gestaltung von Waren. Denn Entscheidungen, die in der Entwurfsphase getroffen werden, haben erheblichen Einfluss (bis zu 80 %) auf die Nutzung, Lebensdauer, Wartung, Reparaturmöglichkeiten und Recyclingfähigkeit eines Produktes. Die neue Verordnung hat das Potenzial, Ökodesign in der EU bedeutend voranzutreiben, dessen Anwendungsbereich auf fast alle Produkte auszuweiten und die Tür für neue innovative Maßnahmen zu öffnen. Beispiele dafür sind die Erfassung des Kohlenstoff- und Umweltfußabdrucks von Produkten sowie die Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Auswirkungen über EU-Grenzen hinaus.


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Folgende Regelungen des Verordnungsentwurfs sind besonders hervorzuheben:

  • Es werden verbindliche Kriterien für ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen erarbeitet. Des Weiteren wird ein Rahmen geschaffen, der verhindert, dass unverkaufte Konsumgüter vernichtet werden (Art 1)
  • Erweiterte Ökodesign-Anforderungen für Produktgruppen berücksichtigen alle Phasen des Lebenszyklus, wie Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Ressourceneffizienz. Zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Produktgruppen wird die Kommission ermächtigt. Wenn zwei oder mehrere Produktgruppen technische Ähnlichkeiten aufweisen, können sogenannte horizontale Ökodesign-Anforderungen auf mehrere Produkte angewendet werden (Art 5)
  • Ein digitaler Produktpass soll Informationen über Langlebigkeit, Reparatur- und Recyclingfähigkeit sowie zu enthaltenen recycelten Inhalten, schädlichen Substanzen und zum Umweltfußabdruck eines Produktes für Konsument:innen zugänglich machen (Art 8-13)
  • Die neue Verbotsbestimmung zu der Vernichtung unverkaufter Ware stellt eine Reaktion auf den steigenden Online-Handel und der damit in Verbindung stehenden Vernichtung unverkaufter Waren dar. Nach aktuellem Stand (August 2023) besteht diese jedoch lediglich aus der Pflicht, die Anzahl und die Gründe für die Vernichtung von unverkauften Verbraucherprodukten bekanntzugeben. Das EU-Parlament möchte den Artikel insoweit ergänzen, dass die Kommission ermächtigt wird, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vernichtung unverkaufter Ware zu verbieten (Art 20).

Diese und weitere Anforderungen sollen nachhaltige Produkte am EU-Markt nicht nur zur Norm machen, sondern auch Anreize schaffen, Waren nachhaltig zu designen und Geschäftsmodelle zur Verbesserung der Wertehaltung entsprechend anzupassen. Denn nur wenn sichergestellt wird, dass der Materialwert durch verbindliche Kriterien erhalten bleibt, wird dies auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle gewährleisten, die Produkte innerhalb der EU auf den Markt bringen.

Bis zur Schaffung des erweiterten Rahmens wird die Kommission ihre Arbeiten im Sinne der geltenden Ökodesign-Richtlinie fortsetzen. Der Arbeitsplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 wird neue energieverbrauchsrelevante Produkte abdecken und die Zielsetzungen für bereits regulierte Produkte aktualisieren und erweitern. Eine finale Abstimmung zur Ökodesign Verordnung findet voraussichtlich im Herbst 2023 statt.

Weiterführende Literatur

EEB (2023): Ecodesign – major success for sustainable products and the environment