Die Ökodesign Verordnung - eine Initiative für nachhaltige Produkte
Die europäische Kommission hat gemäß dem Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft im März 2022 eine neue Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR) vorgeschlagen. Diese umfasst, anders als die 2019 erlassene Ökodesign-Richtlinie, nicht nur Elektrogeräte, sondern fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt. Ziel ist es, diese Produkte unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu gestalten und damit ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern.
Ökodesign bedeutet im Allgemeinen die ökologische Gestaltung von Waren. Denn Entscheidungen, die in der Entwurfsphase getroffen werden, haben erheblichen Einfluss (bis zu 80 %) auf die Nutzung, Lebensdauer, Wartung, Reparaturmöglichkeiten und Recyclingfähigkeit eines Produktes. Die neue Verordnung hat das Potenzial, Ökodesign in der EU bedeutend voranzutreiben, dessen Anwendungsbereich auf fast alle Produkte auszuweiten und die Tür für neue innovative Maßnahmen zu öffnen. Beispiele dafür sind die Erfassung des Kohlenstoff- und Umweltfußabdrucks von Produkten sowie die Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Auswirkungen über EU-Grenzen hinaus.