Single Use Plastics

Muellberg

Single Use Plastics Directive - Richtlinie zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte (seit 3.Juli 2019 in Kraft)


Die Menge an schädlichem Plastikmüll in den Ozeanen und Meeren wächst ständig. Mehr als 80 % der Abfälle im Meer sind Plastikmüll. Da der Zersetzungsprozess bei Kunststoffen nur langsam verläuft, wächst die Menge dieser Abfälle in den Meeren, Ozeanen und an den Stränden in der EU und der ganzen Welt ständig. Plastikrückstände werden in Meerestieren wie Meeresschildkröten, Robben, Walen und Vögeln gefunden, aber auch in Fischen und Schalentieren, und gelangen so in die menschliche Nahrungskette. 

Im Juli 2019 trat die sogenannte Single Use Plastics Directive (SUP-Richtlinie) in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Kunststoffabfälle im Meer, die durch Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte verursacht werden, zu vermeiden oder zu verringern. Als "Einwegkunststoffartikel" gelten Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt werden und in der Regel nur für den einmaligen oder kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind. 

Im Visier sind die zehn Einwegprodukte aus Kunststoff, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden, sowie Fischfanggeräte, die im Meer verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden. Diese Produkte machen den Großteil des Problems aus. Nach Angaben der Europäischen Kommission entfallen auf sie zusammen 70 % aller Abfälle im Meer.

900.000 Tonnen Plastikmüll fallen jährlich in Österreich an

2021 werden es laut Schätzungen des Umweltbundesamtes bereits 1 Million Tonnen sein

25% werden recycelt, der Rest wird verbrannt

 

Maßnahmegruppen

Die Richtlinie trifft eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich in die folgenden Maßnahmengruppen aufteilen:

  1. Verbot bestimmter Einwegkunststoffe
  2. Maßnahmen für die Reduktion des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Kunststoff: 
  3. Verpflichtungen für die Hersteller:innen
  4. Zielvorgaben für die Sammlung
  5. Anforderungen an das Produktdesign
  6. Kennzeichnung und Etikettierung bestimmter Produkte
  7. Sensibilisierungsmaßnahmen
  8. Fanggeräte

 

1. Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte: 

Ab 3. Juli 2021 gelten EU-weite Vermarktungsbeschränkungen für folgende Einwegkunststoffprodukte:

  • Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff.
  • Alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.
  • Becher, Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol.

Umsetzung bis 2.Juli 2021

 

2. Maßnahmen für die Reduktion des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Kunststoff: 

Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden.

Hierfür sind Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs zu setzen, z.B.:

  • Festlegung nationaler Verbrauchsminderungsziele, 
  • Angebot alternativer Produkte an der Verkaufsstelle oder 
  • Sicherstellung, dass Einwegkunststoffartikel nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden können 

Umsetzung bis 2. Juli 2021

 

3. Verpflichtungen für die Hersteller: 

Hersteller:innen werden sich bei folgenden Kunststoffprodukten an Kosten für Abfallbewirtschaftung, Säuberungsaktionen, Datenerhebung und Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen: 

  • Behälter, 
  • Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z. B. für Chips und Süßigkeiten), 
  • Getränkeflaschen und -becher, 
  • Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B. Zigarettenstummel), 
  • Feuchttücher, 
  • Luftballons und 
  • leichte Kunststofftragetaschen. 

Umsetzung bis zum 31.12.2024, aber für vor dem 4.7.2018 eingeführte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung und  - für Tabakprodukte mit Filter sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vermarktet werden, bis zum 5.1.2023

 

4. Zielvorgaben für die Sammlung: 

Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff eine Sammelquote zu erzielen und zwar

  • eine Sammelquote von 77 % bis 2025 und 
  • eine Sammelquote von 90 % bis 2029. 

Diee Ziele sollen durch Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder durch Pfandsysteme erreicht werden.

 

5. Anforderungen an das Produktdesign:

  • Befestigte Verschlusskappen und Deckel aller Getränkebehälter und Flaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern (Umsetzung bis 2.Juli 2024). 
  • Verbindliches Ziel, dass PET-Getränkeflaschen ab 2025 zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen, wobei der Durchschnitt pro Mitgliedstaat und nicht pro Hersteller:in zugrunde gelegt wird. 2030 müssen diese Kunststoffflaschen einen Recyclinganteil von mindestens 30 % aufweisen 

 

6. Kennzeichnungsvorschriften: 

Auf bestimmten Produkten muss in klarer, standardisierter Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält. Dies wird für Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons gelten.

Umsetzung bis 2. Juli 2021

 

7. Sensibilisierungsmaßnahmen: 

Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, die Verbraucher:innen für die negativen Auswirkungen des achtlosen Wegwerfens von Einwegkunststoffprodukten und Fischfanggeräten sowie für die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und die Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für alle diese Produkte zu sensibilisieren.

Umsetzung bis 2. Juli 2021

 

8. Fanggeräte:

Es müssen Systeme der erweiterten Hersteller:innenverantwortung für Fanggeräte eingeführt werden, die auch die Kosten für die Getrenntsammlung von Fanggerät-Abfällen umfassen (Umsetzung bis zum 31.12.2024). 

  • Die Mitgliedstaaten werden ein nationales Ziel für die Sammlung festlegen und Fanggeräte im Hinblick auf ein künftiges EU-weites Ziel für die Sammlung überwachen (Umsetzung bis zum 2. Juli 2021).
  • Zudem werden harmonisierte Normen für das Kreislaufdesign von Fanggeräten erarbeitet. 

 

Rechtstexte & Publikationen zur Single Use Plastics Directive

Text der Single Use Plastics Directive - Richtlinie zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte

Pressemitteilung der Kommission zur Annahme der SUP