EU Green Deal & Kreislaufwirtschaft

Der europäische Green Deal ist die neue europäische Wachstumsstrategie. Die Europäische Kommission will damit die EU auf einen Weg hin zu einer klimaneutralen, fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft bringen, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausgestoßen werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. Um bis 2050 eine Umgestaltung der Wirtschaft zu erlangen, müssen bis 2025 die Weichen für gestellt werden. Der Übergang soll zudem gerecht und inklusiv sein, d.h. weder Mensch noch Region sollen im Stich gelassen werden („just transition“).

Ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der Ziele des Green Deals im Bereich des Umweltschutzes ist der Übergang in die Kreislaufwirtschaft. Mittels des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (2020) wurden hierfür die ersten Schritte unternommen. Der Übergang in eine Kreislaufwirtschaft soll den Druck auf die natürlichen Ressourcen verringern und nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze schaffen. Zudem gilt er als Voraussetzung, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten.

Im Aktionsplan heißt es dazu: „Um Klimaneutralität zu erreichen, muss zusätzlich zur Verringerung der Treibhausgasemissionen Kohlendioxid aus der Atmosphäre entfernt, in unserer Wirtschaft ohne Freisetzung verwendet und länger gespeichert werden. Diese CO2-Entfernung kann naturbasiert erfolgen, unter anderem durch Wiederherstellung von Ökosystemen, Schutz der Wälder, Aufforstung, nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Bindung von Kohlendioxid im Boden, oder auf der Grundlage einer verstärkten Anwendung des Kreislaufprinzips, z. B. durch langfristige Speicherung im Holzbau oder durch Wiederverwendung und Speicherung von CO2 in Produkten wie bei der Mineralisierung von Baustoffen.“

Der Green Deal nimmt auf mehrere Themenschwerpunkte des Aktionsplans Bezug. Darunter fallen beispielsweise die Bestrebungen Unternehmen zu motivieren „wiederverwendbare, langlebige und reparierbare Produkte anzubieten“. Weiters wird in Bezug auf den Gebäudesektor hervorgehoben, dass neue oder renovierte Gebäude im Sinne der Kreislaufwirtschaft gebaut sein müssen. Auch wird der Zugang zu transparenten Informationen deren Erhebung anhand einer Standardmethode  thematisiert, um Grünfärberei entgegenzuwirken.

Für die Erreichung der Ziele des Green Deals im Bereich der Landwirtschaft wird auf das Konzept der Bioökonomie gesetzt. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski sieht darin eine große Chance für die europäische Landwirtschaft und für die erfolgreiche Umsetzung des Green Deals.

Wojciechowski meinte dazu vergangenes Jahr: „Wenn wir unsere Wirtschaft dekarbonisieren wollen, müssen wir mehr Biomasse produzieren, um damit Energie und biobasierte Materialien und Chemikalien herzustellen.“

Die Bioökonomie wird darüber hinaus ausdrücklich als Teil der neun Hauptziele der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genannt. Mindestens die Hälfte der neun Ziele der GAP der EU nach 2020 beziehen sich auf das Konzept der Bioökonomie. Im Wesentlichen beschreibt die Bioökonomie die Umstellung der Wirtschaft von fossilen und mineralischen auf nachwachsende Rohstoffe (biobasierte Wirtschaft).

Konzeptionell baut der europäische Green Deal also auf den Konzepten der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie auf. Das Zusammenspiel dieser beiden Konzepte stellt die Abbildung dar. Es zeigt zwei Arten von Stoffströmen – die „biologischen Nährstoffe“ auf der linken Seite, die aus der Biosphäre kommen und wieder in diese zurückkehren, und auf der rechten Seite die „technischen Nährstoffe“, die in geschlossenen Kreisläufen zirkulieren sollen, ohne in die Biosphäre zu gelangen (Ellen MacArthur Foundation).

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Mit der Umstellung auf eine biobasierte, kreislauforientiere Wirtschaft zielt der Green Deal auf eine Transition unseres Wirtschaftssystems ab, die alle Sektoren und damit eine Vielzahl an Interessengruppen betreffen wird. Aus Umwelt- und Naturschutzsicht gilt es, diesen Übergang behutsam zu gestalten und umzusetzen, damit Klima-, Umwelt- und Naturschutzziele in Einklang untereinander sowie mit den sozioökonomischen Zielen des Green Deals gebracht werden.