EU-Kreislaufwirtschaftspaket 2015

Im Dezember 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission das sogenannte Kreislaufwirtschaftspaket und hat damit eine der maßgeblichsten Änderungen im Bereich der Umwelt- und Wirtschaftspolitik der letzten Jahre angestoßen. Ziel ist die Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, bei der es darum geht, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen. Durch intelligentes Produktdesign, mehr Recycling und Wiederverwendung soll „der Kreislauf“ der Produktlebenszyklen zunehmend geschlossen und eine wirksamere Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle erreicht werden. Das Paket besteht aus zwei Teilen:

  • dem sogenannten Abfallpaket, das sich aus vier Gesetzgebungsvorschlägen für den Abfallbereich zusammensetzt;
  • einem umfangreichen Aktionsplan.

 

1. Legislativvorschläge zu Abfällen (sog. Abfallpaket)

Die  Legislativvorschläge zu Abfällen enthalten langfristige Ziele zur Verringerung der auf Deponien verbrachten Abfälle und zum Ausbau von Recycling und Wiederverwendung. Von den Änderungsvorschlägen der Kommission betroffen sind die folgenden Richtlinien:

  • EU-Abfallrahmenrichtlinie
  • EU-Richtlinie über Abfalldeponien
  • EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie  
  • EU-Richtlinien über Altfahrzeuge, Altbatterien und Elektroaltgeräte

 

2.  "Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft"

Von der Erzeugung hin zu Verbrauch, Reparatur und Fertigung, Abfallbewirtschaftung und Sekundärrohstoffen, die in die Wirtschaft zurückgeführt werden der Aktionsplan deckt mit seinen vorgeschlagenen Maßnahmen den gesamten Lebenszyklus von Produkten ab und soll die Kreislaufwirtschaft so in jeder Phase der Wertschöpfungskette fördern. Zusätzlich sind Maßnahmen für Innovation, Investitionen sowie zur Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft vorgesehen. 

Eine Reihe der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden inzwischen umgesetzt - einen ersten Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft legte die Kommission Anfang 2017 vor. Sämtliche vorgesehenen Maßnahmen des Aktionsplans sollen noch im Rahmen des laufenden Mandats der Kommission umgesetzt werden.

 

Zu den Schlüsselmaßnahmen des Aktionsplans gehören:

  • Finanzierung mit mehr als 650 Mio. EUR im Rahmen von „Horizont 2020“ und 5,5 Mrd. EUR im Rahmen der Strukturfonds
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung einschließlich einer gemeinsamen Messmethodik, verbesserter Datumsangaben und Instrumenten zur Erreichung des globalen Nachhaltigkeitsziels der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung um die Hälfte bis zum Jahr 2030
  • Entwicklung von Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe, um das Vertrauen der Marktteilnehmer in den Binnenmarkt zu erhöhen
  • Maßnahmen im Rahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2015-2017 zur Förderung von Reparaturfähigkeit, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten, zusätzlich zur Energieeffizienz
  • eine überarbeitete Verordnung über Düngemittel zur Erleichterung der Anerkennung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln im Binnenmarkt und zur Unterstützung der Rolle der Bio-Nährstoffe
  • eine Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft, in der Fragen der Recyclingfähigkeit, der biologischen Abbaubarkeit, des Vorhandenseins von gefährlichen Stoffen in Kunststoffen und des Nachhaltigkeitsziels zur beträchtlichen Reduzierung der Abfälle im Meer behandelt werden;
  • eine Reihe von Maßnahmen zur Wiederverwendung von Wasser, einschließlich eines Legislativvorschlags über Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Abwasser
  • eine Überprüfung der EU Bioökonomie-Strategie von 2012 auf ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft sowie gegebenenfalls eine Aktualisierung der Strategie

 

Kreislaufwirtschaftspaket der Europäischen Union (2015)

1.Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft 2015

Europäische Kommission (2015): Mitteilung der Kommission "Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft"

Europäische Kommission (2015): Anhang zur Mitteilung der Kommission

2. Das "Abfallpaket"  

Am 14. Juni 2018 sind die insgesamt vier Änderungsrichtlinien des europäischen Abfallpakets im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie traten am 4. Juli 2019 in Kraft.

EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/851)
EU-Richtlinie über Abfalldeponien (Richtlinie (EU) 2018/850)
EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie (EU) 2018/852) sowie  
EU-Richtlinien über Altfahrzeuge, über Altbatterien und über Elektroaltgeräte (Richtlinie (EU) 2018/849)

 


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