Neue Verbraucheragenda

85 % aller Konsument:innen würden bessere Informationen über die Lebensdauer von Waren für ihre Kaufentscheidungen begrüßen. Studien zufolge können sich die Verkaufszahlen bei besonders langlebigen Marken beinahe verdreifachen, wenn Konsument:innen  entsprechende Informationen erhalten; die Konsument:innen sind sogar bereit, mehr für Waren mit längerer Lebensdauer zu bezahlen.

Die Europäische Kommission hat im November 2020 eine neue Verbraucheragenda auf den Weg gebracht, um die europäischen Konsument:innen  in die Lage zu versetzen, eine aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel zu spielen. Die Agenda nennt Prioritäten und Schwerpunktbereiche , die in den nächsten fünf Jahren zusammen mit den Mitgliedstaaten auf europäischer und nationaler Ebene zu ergreifen sind. Einer der Schwerpunktbereiche widmet sich dem  "Grünen Wandel". Die dort genannten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass den Konsument:innen  auf dem EU-Markt nachhaltige Produkte zur Verfügung stehen und sie über bessere Informationen verfügen, um  fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Zur neuen Agenda gehört auch ein neuer Legislativvorschlag, der darauf abzielt, den Konsument:innen bessere Informationen über Nachhaltigkeit zur Verfügung zu stellen. Die Kommission beabsichtigt  2021 einen Vorschlag vorzulegen, um die Konsument:innen besser über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren und Praktiken wie Grünfärberei oder vorzeitige Obsoleszenz zu bekämpfen. Die Kommission beabsichtigt auch,  Reparaturen und nachhaltigere „kreislauforientierte“ Produkte fördern.

 

Konkret beabsichtigt die Agenda:

  • Bessere Informationen für die Verbraucher/innen über die ökologischen Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten, beispielsweise über ihre Haltbarkeit oder Reparierbarkeit
  • Schutz der Verbraucher vor bestimmten Praktiken wie Grünfärberei oder vorzeitige Obsoleszenz und Gewährleistung des Zugangs zu verlässlichen Informationen
  • Förderung der Zusagen von Unternehmen für nachhaltige Verbrauchsmaßnahmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen
  • Reparatur von Produkten und Förderung des Kaufs nachhaltigerer kreislauforientierter Produkte → Überprüfung der Richtlinie über den Warenhandel nach 2022

Quellen:

Die fünf Schwerpunktbereiche der neuen Agenda

 

1. Grüner Wandel

2. Digitaler Wandel

3.Wirksame Durchsetzung und wirksamer Rechtsschutz

4. Schutzbedürftigkeit der Konsument:innen

5. Konsument:innenschutz global gedacht