EU Konsultationen

Bringen Sie sich ein - auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Konsultationen der Europäischen Kommission, die unsere Themenbereiche betreffen.

Laufende Konsultationen

Öffentliche Konsultation zur Verringerung von Verpackungsabfällen – Überprüfung der Vorschriften

Konsultationszeitraum: 30 September 2020 - 06 Januar 2021  (Mitternacht Brüsseler Zeit)

Zielgruppe

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger im weiteren Sinne sind eingeladen, ihre Meinung zu äußern, insbesondere diejenigen, die von den Vorschriften über das Inverkehrbringen von Verpackungen und die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen betroffen sind, d. h. Produktdesigner, Verpackungshersteller und Abfüller, Groß- und Einzelhändler, Abfallsammel-, -sortier- und -recyclingunternehmen, im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung tätige Organisationen, Materiallieferanten, Behörden sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch NRO, Hochschulen und Denkfabriken, die sich mit verwandten Themen befassen, sind zur Teilnahme eingeladen.

Grund der Konsultation

Ziel dieser Konsultation ist es, Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenträgern zu möglichen Maßnahmen zur Überarbeitung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle einzuholen. Verpackungen gehen alle Akteur:innen entlang der gesamten Lieferkette sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher an. Mithilfe der Initiative sollen Verpackungen besser gestaltet werden, damit sie kostengünstig recycelt und wiederverwendet werden können und Verpackungsabfälle vermieden werden. Trotz eines allgemeinen Trends zu einer Gewichtsreduzierung in einem breiteren Spektrum von Verpackungsformaten in den letzten drei Jahrzehnten ist das Verpackungsabfallaufkommen insgesamt gestiegen. Darüber hinaus werden bei der Verpackungsgestaltung die Schwierigkeiten und Kosten der Behandlung von Verpackungsabfällen (einschließlich Sammlung und Sortierung) nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch steigen die Recyclingkosten. Nichtrecycelte Verpackungsabfälle werden auf Deponien entsorgt oder verbrannt, was sich u. a. in Form von Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen negativ auf die Umwelt auswirkt.

Zur Konsultation geht er HIER.

 

Öffentliche Konsultation zur Umweltleistung von Produkten & Unternehmen – Nachweise

Konsultationszeitraum: 27 August 2020 - 03 Dezember 2020  (Mitternacht Brüsseler Zeit)

Zielgruppe

In einem Abschnitt der Konsultation soll die Meinung der breiten Öffentlichkeit eingeholt werden. Ein weiterer Abschnitt richtet sich an Interessenträger:innen mit eingehenderen Fachkenntnissen. Zu den einschlägigen Interessengruppen gehören Unternehmen und Unternehmensverbände, Behörden, Normungsgremien sowie für Umweltmethoden, Umweltzeichen und Umweltinitiativen zuständige Personen, Wissenschaftler:innen, Investor:innen, der Finanzsektor und Nichtregierungsorganisationen.

Grund der Konsultation

Mittlerweile ist es für Verbraucher:innen, Unternehmen und andere Marktteilnehmer:innen schwierig, den Überblick über die vielen Umweltzeichen und Initiativen zur Umweltleistung von Produkten und Unternehmen zu behalten. In der EU werden mehr als 200 Umweltzeichen verwendet, weltweit sind es über 450. Allein für die Ausweisung von CO2-Emissionen gibt es über 80 gängige Initiativen und Methoden. Einige dieser Methoden und Initiativen sind zuverlässig und andere nicht; sie unterscheiden sich hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs. Ein weiteres Problem ist das „Greenwashing“. Dabei vermitteln Unternehmen einen falschen Eindruck von ihrer Umweltwirkung oder von den ökologischen Vorteilen. Greenwashing ist irreführend für Marktteilnehmer:innen und geht zulasten derjenigen Unternehmen, die Maßnahmen ergreifen, um ihre Produkte und Tätigkeiten umweltverträglich zu gestalten. Letztlich führt dies zu einer weniger „grünen“ Wirtschaft. Um dieses Problem anzugehen, heißt es im europäischen Grünen Deal: „Unternehmen, die umweltbezogene Angaben machen, sollten diese anhand einer Standardmethode zur Bewertung der Umweltauswirkungen belegen.“ Im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft von 2020 kündigt die Kommission an, sie werde „vorschlagen, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen anhand von Methoden zur Messung des Umweltfußabdrucks von Produkten und Organisationen belegen müssen“. Aussagen über die Umweltleistung von Unternehmen und Produkten müssen unbedingt zuverlässig und EU-weit vergleichbar und nachprüfbar sein. Verlässliche Umweltinformationen würden es Marktteilnehmer:innen – Verbraucher:innen, Unternehmen, Investor:innen – ermöglichen, umweltfreundlichere Entscheidungen zu treffen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung beschlossen, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, mit der die Ansichten von Interessenträgern zu einer Initiative über Umweltaussagen eingeholt werden sollen. Diese Konsultation soll • allen Bürger:innen und Organisationen die Möglichkeit geben, einen Beitrag zur Politikgestaltung zu leisten; • Meinungen zu den politischen Optionen und ihren möglichen Auswirkungen einholen.

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