Produktpolitik

Die Maßnahmen zur Produktpolitik im neuen Aktionsplan der Kommission (März 2020) 

Längere Lebensdauereinfachere Reparatur, Re-Use, leichteres Recycling und damit die Einsparung wertvoller Ressourcen – all das hängt entscheidend davon ab, wie gut ein Produkt designt ist. Um das Design eines Produktes zu beeinflussen, können politisch vielfältige Maßnahmen getroffen werden. Diese reichen von Produktvorschriften über die bessere Aufdeckung von Fällen geplanter oder ungeplanter vorzeitiger Obsoleszenz bis hin zur Förderung umweltgerechter öffentlicher Beschaffung bzw. Auftragsvergabe.

Welche Maßnahmen sind für Produkte im neuen EU Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft vorgesehen? 

Derzeit gehen viele Produkte zu schnell kaputt, lassen sich nicht wiederverwenden, reparieren oder recyceln oder können nur einmal verwendet werden. Dieses lineare Produktions- und Verbrauchsmuster (bei dem genommen, hergestellt, verbraucht und weggeworfen wird) bietet den Herstellern keine Anreize, die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu verbessern. Mit dem neuen Rahmen der EU für eine nachhaltige Produktpolitik soll dies geändert werden, indem Maßnahmen ergriffen werden, um umweltfreundliche Produkte zur Norm zu machen. Hersteller:innen von Produkten sollen für ihre Nachhaltigkeitsleistung belohnt werden. Der neue Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik umfasst drei wesentliche Bausteine: 

  • Maßnahmen zur Produktgestaltung, 
  • Maßnahmen zur Stärkung der Position der Verbraucher und 
  • Maßnahmen für nachhaltigere Produktionsprozesse. 

Welche Maßnahmen sind für die Produktgestaltung vorgesehen? 

Rechtsetzungsinitiative für nachhaltige Produkte

Die Kommission plant, eine Rechtsetzungsinitiative für nachhaltige Produkte auf den Weg zu bringen. Im Mittelpunkt dieser Initiative steht der Vorschlag, den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus zu erweitern. Es soll erreicht werden, dass der Ökodesign- Rahmen auf ein möglichst breites Produktspektrum angewendet werden kann und zur Kreislaufwirtschaft beiträgt. Es soll auch die Möglichkeit überprüft werden, im Rahmen dieser Rechtsetzungsinitiative und gegebenenfalls über andere Instrumente Nachhaltigkeitsgrundsätze festzulegen. Die neuen Vorschriften werden insbesondere darauf abzielen, die HaltbarkeitWiederverwendbarkeitNachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern, das Vorhandensein gefährlicher Chemikalien in Produkten zu bekämpfen und den Rezyklatanteil in Produkten zu erhöhen.

Weitere geplante Maßnahmen im Rahmen der Rechtsetzungsinitiative sind:

  • Weitere Beschränkung der Verwendung von Einwegprodukten 
  • Weitere Schritte gegen vorzeitige Obsoleszenz von Produkten 
  • Verbot der Vernichtung unverkaufter langlebiger Waren

Die Kommission plant außerdem, einen europäischen Datenraum für die Kreislaufwirtschaft zu errichten, um das Potenzial der Digitalisierung von Produktinformationen zu mobilisieren (z. B. Einführung digitaler Produktpässe).  

Welche Maßnahmen sind für Verbraucher:innen und öffentliche Auftraggebende vorgesehen? 

„Recht auf Reparatur“

Die Reparierbarkeit von Produkten soll weiter verbessert werden. Ziel ist es, bis 2021 in der Verbraucher:innen- und Produktpolitik der EU ein „Recht auf Reparatur“ zu verankern.  

Produktinformation

Der Plan sieht auch Maßnahmen vor, um den Verbraucher:innen an der Verkaufsstelle zuverlässigere Informationen über Produkte zur Verfügung zu stellen, einschließlich derer über deren Lebensdauer und andere Informationen über die Umweltleistung. Die Kommission plant außerdem vorzuschlagen, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen anhand von Methoden zur Messung des Umweltfußabdrucks belegen müssen. 

Grünfärberei und geplante Obsoleszenz

Strengere Vorschriften sollen Grünfärberei, also Aussagen zur Umweltfreundlichkeit eines Angebots ohne hinreichende Grundlage, eindämmen. 

Öffentliche Beschaffung

Europaweit werden durch die öffentliche Hand jährlich rund 1500 Milliarden Euro für Produkte und Dienstleistungen ausgegeben. Das Beschaffungswesen ist daher ein wichtiges Instrument des produktbezogenen Umweltschutzes. Neue Maßnahmen, wie die Einführung entsprechender verbindlicher Mindestkriterien und Zielvorgaben, sollen zu einer stärkeren Verbreitung der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung führen.

 

Produktdesign im EU Aktionsplan 2015

Bereits der Aktionsplan der EU aus dem Jahr 2015 sah eine Reihe von Maßnahmen vor, die ein besseres Produktdesign fördern sollten.

Zu den im Aktionsplan der Kommission (2015) für die Produktionsphase/das Produktdesign vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:

  • Förderung der Reparierbarkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit in Produktvorschriften - zentrales Instrument hierfür ist die Ökodesign-Richtlinie
  • Bessere Aufdeckung von Fällen geplanter oder ungeplanter vorzeitiger Obsoleszenz
  • Erleichterung von Demontage, Wiederverwendung und Recycling von elektronischen Anzeigen 
  • Differenzierung der finanziellen Beiträge von Herstellern im Rahmen des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung. Diese sollen auf Basis der Kosten der jeweiligen Produkte am Ende der Nutzungsdauer festgelegt werden. Damit sollen wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, Produkte so zu gestalten, dass sie sich einfacher wiederverwenden oder recyceln lassen
  • Verfügbarkeit von Reparaturinformationen und Ersatzteilen im Rahmen der neuen Maßnahmen zum Ökodesign 
  • Bessere Durchsetzung der Garantie für materielle Produkte sowie Vorgehen gegen falsche Umweltangaben 
  • Förderung umweltgerechter öffentlicher Aufträge durch besondere Berücksichtigung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft

 

Bis zu 80 % der Umweltauswirkungen von Produkten haben ihren Ursprung in der Designphase