Packaging and Packaging Waste Regulation – Verpackungen umweltfreundlicher gestalten

Die Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) setzt den EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle neu auf und soll sämtliche Verpackungen unabhängig vom Material umweltverträglicher gestalten – denn der aktuelle Rechtsrahmen hat trotz konkreter Maßnahmen nicht die gesetzten Umwelt- und Binnenmarktziele erreicht. Um eine Harmonisierung zu erlangen, soll die Richtlinie nun zu einer Verordnung umgewandelt werden. Das dahinterstehende Kreislaufprinzip soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 unterstützen, dem Biodiversitätsverlust entgegensteuern und darüber hinaus Materialabhängigkeiten der EU reduzieren.

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Derzeit verbraucht der Verpackungssektor eine hohe Menge an Primärrohstoffen – 40 % des Kunststoffs und 50 % des Papiers innerhalb der EU – und produziert 36 % der Siedlungsabfälle, Tendenz weiter steigend, während die Wiederverwendungs- und Recyclingquoten nach wie vor niedrig sind. Teilweise werden recyclingfähige Verpackungen nicht wiederaufbereitet, da die dafür benötigten Verfahren nicht zur Verfügung stehen oder zu kostenintensiv sind. Dem soll die neue Verordnung nun durch effektive Maßnahmen entgegentreten:

  • Verpackungen dürfen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn diese der PPWR entsprechen (Art 4).
  • Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen soll durch eine recyclingorientierte Gestaltung ab 1. Jänner 2030 und recycelbare Verpackungen „in großem Maßstab“ ab 1. Jänner 2035 verbessert werden (Art 6).
  • 24 Monate nach dem Inkrafttreten der PPWR müssen in bestimmten Bereichen kompostierbare Verpackungen eingesetzt werden (Art 8).
  • Weiters greift die PPWR in verschiedenen Artikeln Maßnahmen zur Reduktion, Wiederverwendung und Kennzeichnung von Verpackungen sowie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Chemikalien auf.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu reduzieren. Außerdem kann die neue Verordnung zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt beitragen und eine widerstandsfähigere Wertschöpfungskette mit innovativen, „grünen“ Arbeitsplätzen schaffen. Weiters trägt die PPWR, nicht zuletzt durch die vermehrte Verwendung von recycelten Materialien in Verpackungen, dazu bei, das Konzept der Kreislaufwirtschaft für Verpackungen auf kosteneffiziente Weise zu fördern.

Letztlich wird sichergestellt, dass in der EU hergestellte und eingeführte Erzeugnisse gleichgestellt sind, denn die neue Verordnung harmonisiert Regulierungskonzepte in den einzelnen Mitgliedsstaaten, indem Kennzeichnungsvorschriften, Definitionen, Gebühren, Überwachungs- und Berichterstattungspflichten sowie Beschränkungen grenzüberschreitend angeglichen werden.

Anfang Oktober 2023 wird im EU-Parlament über die neue Verordnung abgestimmt. Der Trilog-Prozess startet voraussichtlich im November 2023.