Maßnahmegruppen
Die Richtlinie trifft eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich in die folgenden
Maßnahmengruppen aufteilen:
- Verbot bestimmter Einwegkunststoffe
- Maßnahmen für die Reduktion des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und
Getränkebechern aus Kunststoff:
- Verpflichtungen für die Hersteller:innen
- Zielvorgaben für die Sammlung
- Anforderungen an das Produktdesign
- Kennzeichnung und Etikettierung bestimmter Produkte
- Sensibilisierungsmaßnahmen
- Fanggeräte
1. Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte:
Ab 3. Juli 2021 gelten EU-weite Vermarktungsbeschränkungen für folgende Einwegkunststoffprodukte:
- Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff.
- Alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.
- Becher, Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol.
Umsetzung bis 2.Juli 2021
2. Maßnahmen für die Reduktion des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Kunststoff:
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden.
Hierfür sind Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs zu setzen, z.B.:
- Festlegung nationaler Verbrauchsminderungsziele,
- Angebot alternativer Produkte an der Verkaufsstelle oder
- Sicherstellung, dass Einwegkunststoffartikel nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden können
Umsetzung bis 2. Juli 2021
3. Verpflichtungen für die Hersteller:
Hersteller:innen werden sich bei folgenden Kunststoffprodukten an Kosten für Abfallbewirtschaftung, Säuberungsaktionen, Datenerhebung und Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen:
- Behälter,
- Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z. B. für Chips und Süßigkeiten),
- Getränkeflaschen und -becher,
- Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B. Zigarettenstummel),
- Feuchttücher,
- Luftballons und
- leichte Kunststofftragetaschen.
Umsetzung bis zum 31.12.2024, aber für vor dem 4.7.2018 eingeführte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung und - für Tabakprodukte mit Filter sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vermarktet werden, bis zum 5.1.2023
4. Zielvorgaben für die Sammlung:
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff eine Sammelquote zu erzielen und zwar
- eine Sammelquote von 77 % bis 2025 und
- eine Sammelquote von 90 % bis 2029.
Diee Ziele sollen durch Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder durch Pfandsysteme erreicht werden.
5. Anforderungen an das Produktdesign:
- Befestigte Verschlusskappen und Deckel aller Getränkebehälter und Flaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern (Umsetzung bis 2.Juli 2024).
- Verbindliches Ziel, dass PET-Getränkeflaschen ab 2025 zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen, wobei der Durchschnitt pro Mitgliedstaat und nicht pro Hersteller:in zugrunde gelegt wird. 2030 müssen diese Kunststoffflaschen einen Recyclinganteil von mindestens 30 % aufweisen
6. Kennzeichnungsvorschriften:
Auf bestimmten Produkten muss in klarer, standardisierter Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält. Dies wird für Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons gelten.
Umsetzung bis 2. Juli 2021
7. Sensibilisierungsmaßnahmen:
Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, die Verbraucher:innen für die negativen Auswirkungen des achtlosen Wegwerfens von Einwegkunststoffprodukten und Fischfanggeräten sowie für die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und die Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für alle diese Produkte zu sensibilisieren.
Umsetzung bis 2. Juli 2021
8. Fanggeräte:
Es müssen Systeme der erweiterten Hersteller:innenverantwortung für Fanggeräte eingeführt werden, die auch die Kosten für die Getrenntsammlung von Fanggerät-Abfällen umfassen (Umsetzung bis zum 31.12.2024).
- Die Mitgliedstaaten werden ein nationales Ziel für die Sammlung festlegen und Fanggeräte im Hinblick auf ein künftiges EU-weites Ziel für die Sammlung überwachen (Umsetzung bis zum 2. Juli 2021).
- Zudem werden harmonisierte Normen für das Kreislaufdesign von Fanggeräten erarbeitet.
Rechtstexte & Publikationen zur Single Use Plastics Directive
Text der Single Use Plastics Directive - Richtlinie zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte
Pressemitteilung der Kommission zur Annahme der SUP
Break free from Plastic (2019) Moving away from Single-Use: Guide for national decision makers to implement the single-use plastics directive